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ALLGEMEINE VERTRAGS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN

AGB

I. GELTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir schließen sämtliche Verträge auf Basis dieser Geschäftsbedingungen(GB) unabhängig davon, ob unsere Firma dabei als Auftraggeber oder Autragnehmer auftritt. Für grenzüberschreitende Transporte nach oder vom Ausland gelten die Regeln der CMR.

Wiedersprechende GB unserer Vertragspartner haben keine Geltung.

Spätestes bei Beginn der Arbeiten gelten unsere GB als angenommen.

Ergibt sich vor oder während das Einsatzes unserer Fahrzeuge, Begleitorgane und/oder unserer Geräte eine Schädigung Dritter zu Folge oder ist eine solche zu befürchten oder kann ihr angenommener Auftrag in vorgesehener Art und Weise aus einem wesentlichen Grunde nicht durch oder fortgeführt werden, so sind wir unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art berechtigt, vom auftrag sofort zurückzuziehen.

Dies gilt auch bei Witterungseinflüssen oder höheren Gewalten. Das Entgelt wird dann anteilig berechnet.

Mündliche, von den besonderen und allgemeinen Bedingungen abweichende Zusagen, von wem und welcher Art auch immer, sind unwirksam . Abweichungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.

Sollte Zwischen Auftragserteilung uns Ausführung Änderungen in der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in frage stellen,sind wir berechtigt, entweder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Auftrag sofort zurückzutreten.

II. PLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet die erforderlichen Genehmigungen sowie Sicherungsmasnahmen (Absperrungen, setzen von Parkverboten, etc) einzuholen bzw durchzuführen und einzuhalten. Der auftraggeber hat sich rechtzeitig mit den zuständigen Strassenerhaltern zwecks Absprache der Transportroute und Erkennung eventueller Hindernisse in verbindung zu setzen und in Folge ist eine positive Zustimmung dieser erforderlich. Dies gilt besonders für Gemeindestrassen und Privatgrundstücke.

Eine nachweisliche Streckenbesichtigung des Auftraggebers wird vorausgesetzt. Gegebenfalls behalten wir uns das Recht vor, bei Notwendigkeit, diese zur Feststellung der Durchführbarkeit des Transportes bei voller Entlohnung selbst zu tätigen.

III. HAFTUNG

Sollten Schäden bei der Durchführung des Auftrages entstehen, so haften wir nur im Umfang der direkten Begleittätigkeit.

Falls wir von unserem Kunden keinen Auftrag zur Versicherung der zu transportierenden bzw zu bewegenden Last erhalten,lehnen wir für allfällige Schäden an Personen und/oder Sachen jegliche Regressansprüche seitens des Versicherers unseres Auftraggebers grundsätzlich ab. Falls sich bei der Durchführung der Arbeiten herausstellen sollte, dass uns durch eine falsche Maß- oder Gewichtsangabe von seite unseres Auftraggebers ein Nachteil entsteht, so sind wir berechtigt, eine Nachverrechnung vorzunehmen.

Eine Haftung für Schäden aller Art ist ausgeschlossen, die durch nichteinhaltung von Terminen seitens des Auftraggebers, durch nichteinhalten von Routengenehmigungen, durch ausfall von Fahrzeugen (Pannen, Verkehrsbehinderungen,etc), Streik oder Strassensperren entstehen. Sollte unsere Firma aus firmeninternen Gründen nicht in der Lage sein, den erteilten und schriftlich angenommenen Auftrag durchzuführen, sind wir berechtigt, eine andere Firma, mit der durchführung des Auftrages zu betrauen.

Weiters weisen wir darauf hin, auch die volle Verantwortung sowie die ordnungsgemäße Abwicklung dem Subunternehmen zu übertragen.

IV. ENTGELT UND SONSTIGE KOSTEN

Das entgelt wird vom zeitpunkt der Abfahrt bis zur Rückkehr unseres Begleitfahrzeuge bzw Begleitorgane verrechnet. Besondere Abmessungen oder die direkte Abholung einer erteilten Genehmigung von der jeweiligen Landesregierung, oder des jeweiligen Magistrates, werden von uns durch einen Sonderzuschlag verrechnet. Übernachtungen (max. Dauer von 12 Stunden) werden durch eine Nächtigungspauschale separat in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind 14 tage nach Erhalt zahlbar.

Nur direkte Vermerkungen auf der Rechnung können einen längeren Zahlungszeitraum ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung werden 15% Verzugszinsen ab Fälligkeit in Anrechnung gebracht. Allfällige Kosten, die im zuge eines Mahnverfahrens entstehen sollten, werden vom Auftraggeber getragen. Bei Terminabsage oder Auftragsrücktritt behalten wir uns vor die somit entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Falls die Tatsächlichen Kosten den Pauschalpreis um 10% übersteigen, stellen wir den darüber liegenden Aufwand in Rechnung. Angebote für Tunnelsperren, Routengenehmigungen etc sind unverbindliche Richtpreise. Unvorhergesehene Kosten werden verpflichtend vom Auftraggeber getragen.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist für die Auftraggeber ausschliesslich Wien. Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung des Transportvertrages unterliegt österreichischem Recht.